Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17. August 2026.
Hinweis: Diese AGB sind auf die derzeit angebotenen B2B-Dienstleistungen ausgerichtet. Sie werden vor der verbindlichen Verwendung abschließend juristisch geprüft.
1. Geltung und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der Three Towers UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter SIQ Company, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Ein Vertrag kommt durch eine beiderseits bestätigte Auftragsbeschreibung, ein angenommenes Angebot oder eine individuelle Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Es gibt keine Benutzerkonten, Registrierungspflicht oder passwortgeschützte Anwendung als allgemeine Vertragsvoraussetzung.
2. Leistungsumfang und Mitwirkung
Art, Umfang, Termine, Ergebnisse und gegebenenfalls laufende Betreuung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag. Änderungen bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung; zusätzlicher Aufwand kann gesondert vergütet werden.
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Freigaben, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und prüft gelieferte Inhalte auf fachliche Richtigkeit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen. SIQ darf fachlich geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
3. Vergütung und Zahlung
Vergütung, Abrechnungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Auftrag. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Nachweisbar erforderliche Fremdkosten, etwa Anzeigenbudgets, Telefonie- oder Plattformgebühren, werden nur übernommen oder weiterberechnet, wenn dies vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
4. Abnahme und Mängel
Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, zeigt SIQ dessen Fertigstellung an. Der Kunde prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Die gesetzlichen Abnahmeregeln bleiben unberührt.
SIQ erhält eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Für Inhalte oder technische Umgebungen, die der Kunde oder Dritte nach Abnahme verändern, besteht keine Verantwortung, soweit der Mangel darauf beruht.
5. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Auftrag beschriebenen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Ergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung.
Vorbekannte Werkzeuge, Bibliotheken, Templates, allgemeines Know-how und Open-Source-Bestandteile bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte sichert der Kunde zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
6. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Abrechnung. Bezahlte laufende Leistungen verlängern sich um die jeweils vereinbarte Vertragsperiode, wenn sie nicht spätestens 14 Tage vor deren Ende in Textform gekündigt werden.
Kostenlose Pilotangebote verlängern sich niemals automatisch. Eine Fortsetzung nach dem Pilotzeitraum setzt eine neue ausdrückliche Vereinbarung voraus.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare, vereinbarte Fremdkosten werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Verarbeitet SIQ personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Weisungen verantwortlich.
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
8. Haftung
SIQ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ingolstadt.
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.